Informationen für Familiengerichte


Kapazitäten und Bearbeitungsdauer

Ich nehme derzeit Aufträge an. Anfragen nehme ich gerne telefonisch unter 0152 28504997 sowie per Mail entgegen. Die Bearbeitungszeit beträgt momentan vom Eingang des Beschlusses bis zur schriftlichen Erstattung des Gutachtens circa vier Monate. 


Leistungen

Ich erstelle:

  • entscheidungsorientierte Gutachten, um gerichtliche Entscheidungen zu unterstützen
  • Gutachten mit Hinwirken auf Einvernehmen nach § 163 Abs. 2 FamFG, um Konfliktpotenzial abzubauen und mit Eltern Lösungen zu erarbeiten
  • in dringenden Fällen gutachterliche Stellungnahmen mit verkürzter Bearbeitungszeit

Auch eine aussagepsychologische Einschätzung von Vorwürfen kann ich im Rahmen einer familienrechtspsychologischen Begutachtung vornehmen.


Vorgehen

Entsprechend der Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten (3. Auflage) gestalte ich die Begutachtung hypothesengeleitet und übersetze die gerichtlichen Fragestellungen in psychologische Fragen. Termine passe ich unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten an die individuelle familiäre Situation sowie den gerichtlichen Beschluss an. Dabei gehe ich multimethodal vor und verwende ausschließlich Methoden zur Gesprächsführung, Diagnostik und Interaktion, die den aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen genügen. 

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